
Ganztägiges Lernen
an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Auszug: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur | bildung-mv.de
Ganztägig arbeitende Schulen sind Lern- und Lebensorte, an denen junge Menschen eigene Interessen und Neigungen entdecken, Sozial- und Selbstkompetenzen entwickeln, ein gemeinschaftliches Miteinander kennenlernen, Wertevermittlung erfahren und an sinnvolles Freizeitverhalten herangeführt werden. Ganztägiges Lernen bedeutet einen Zugewinn an Zeit, in der die Kinder und Jugendlichen intensiv bedarfsgerecht gefördert und gefordert werden können. Durch die Öffnung der Schule auf der Grundlage von § 40 Absatz 1 des Schulgesetzes und die enge Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie durch die Einbindung außerschulischer Lernorte erfolgt eine Vernetzung der Schule mit ihrem Umfeld.
Pädagogisches Konzept
An der Einzelschule wird unter Mitwirkung aller an der Ausgestaltung des ganztägigen Lernens Beteiligten – als Teil des Schulprogramms gemäß § 39a Absatz 2 des Schulgesetzes – ein auf den jeweiligen Schulstandort bezogenes pädagogisches Konzept erarbeitet, das auch inhaltliche und organisatorische Festlegungen zur Ausgestaltung des ganztägigen Schullebens enthält. Es schließt insbesondere Aussagen
- zur veränderten Unterrichtsorganisation entsprechend den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und den Inhalten des Unterrichtes,
- zu schulinternen Förder- und Differenzierungskonzepten auf der Grundlage schulinterner Lehrpläne,
- zur Organisation von Hausaufgaben/individuellen Lern- und Übungszeiten,
- zur Erziehung im Sinne einer gesunden und wertorientierten Lebensweise,
- zur Entwicklung selbstständigen Denkens und Handelns,
- zur Befähigung zur Mitgestaltung einer demokratischen Kultur und gelebter gesellschaftlicher Vielfalt,
- zur Öffnung der Schule gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld gemäß § 40 Absatz 1 des Schulgesetzes,
- zur Gestaltung und Entwicklung der Schulkultur und
- zu Maßnahmen, die im Bedarfsfall der Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, der Umsetzung des inklusiven Gedankens und der Förderung der Niederdeutschen Sprache dienen, ein.
Quelle: bildung-mv.de